Schmuckdesign Tucek e.U. – Atelier ALEXA

(FN. 379476d)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekanntgegebenen AGB ab dem 1. November 2007 bis Dato.

Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.

Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.

Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

Die Vertragsbedingungen werden mit unserer Beauftragung Bestandteil dieses Vertrages.

2. Angebot

An unser Angebot sind wir 30 Tage ab Ausstellungsdatum gebunden. 

3. Dienstleistungen

Unsere Dienstleistungen beziehen sich hauptsächlich auf die Herstellung von gußbereiten 3D Druck Wachsmodellen für die Nutzung durch den Auftraggeber für einen bestimmten Zweck. Für den 3D Druck, ist die Konstruktion eines CAD (Computer Aided Design) Modells erforderlich – von uns nach Maßgabe der von den Kunden an uns überlieferten Skizzen und Daten konstruiert.

Es wird vereinbart, dass mit der Ausführung der bestellten Dienstleistung(en) sofort, bzw. innerhalb von sieben Werktagen ab Bestellung, begonnen wird. Über die bestellten und begonnenen Dienstleistung(en) besteht kein Rücktrittsrecht.

Nach erfolgter Bestellung erhält der Vertragspartner von uns ein detailliertes computergeneriertes DATENBLATT seines Auftrages.

Der  Vertragspartner verpflichtet sich, das von uns an ihn vorgelegte DATENBLATT auf die Design- und Massegenauigkeit seiner Angaben zu prüfen, und wenn gut befunden, zu signieren bzw. freizugeben, bevor  von uns ein Wachsmodell davon produziert werden kann.

Nachträgliche Änderungen an Modellen sind kostenpflichtig und werden in Rechnung gestellt. Weiterhin sind wir berechtigt, die von uns zu erbringende Werkleistung mangels anderer Vereinbarung nach dem tatsächlichen Anfall und dem sich daraus entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Für jede Arbeitsstunde einschließlich Wegzeiten werden €100,00 in Rechnung gestellt. Angefangene Stunden, auch von Wegzeiten, werden als volle Stunden verrechnet.

 4. Liefer-und Zahlungsbedingungen

a) Unsere Verkaufspreise beinhalten nicht die Zustellung, diese Leistungen werden auf Wunsch gegen gesonderte Bezahlung erbracht, in diesem Falle trägt der Vertragspartner sowohl Risiko als auch  Kosten, wobei unter Risiko zu verstehen ist, dass wir unter keinen Umständen die Verantwortung für entstandene Schäden an den Wachsmodellen, als auch  den davon, von wie auch immer, gegossenen Artikeln übernehmen können, nachdem diese unsere Räumlichkeiten bereits verlassen haben und somit an den Besteller direkt oder indirekt überhändigt wurden.

b) Der Vertragspartner verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung der Dienstleistung bereits bei Vertragsabschluß.

Der Kaufpreis ist binnen sieben Tagen ab Rechnungserhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zu bezahlen.

5. Gewährleistung

Die Ware ist nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen, und dabei festgestellte Mängel ebenso unverzüglich an uns bekannt zu geben. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig (innerhalb sieben Tage) erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Danach übernimmt Schmuckdesign Tucek e.U. keine Verantwortung und eventuelle 3D Änderungen sowie Wachsmodellherstellung werden in Rechnung gestellt.

6. Verzugszinsen

Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen.

Im Falle des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges stimmt der Besteller schon jetzt zu, dass wir die Ware auf seine Kosten jederzeit abholen können.

7. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist sowohl für unsere als auch die Gegenleistung ist Schmuckdesign Tucek e.U. (Atelier ALEXA), Auerspergstraße 2/9  1010 Wien.

8. Liefer-und Leistungsverzug

Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Besteller  jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.

9. Annahmeverzug

Befindet sich unser Vertragspartner im Annahmeverzug, sind wir berechtigt, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und der Vertragspartner verpflichtet sich zur Zahlung einer  Konventionalstrafe  von 60 % des Rechnungsbetrages an uns.

10. Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

11. Urheberrecht

Alle Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, 3D Zeichnungen, 3D Dateien und sonstigen Arbeiten der Schmuckdesign Tucek e.U. unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.

Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen dem Designer (Schmuckdesign Tucek e.U.) insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche vollständig, zu.

12. Nutzungsrechte

Schmuckdesign Tucek e.U. behält sich die uneingeschränkten Nutzungsrechte gegenüber den von uns konstruierten 3D Dateien vor. Schmuckdesign Tucek e.U. überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes [schriftlich] vereinbart, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Weder die Übertragung uneingeschränkter Nutzungsrechte, noch die Übertragung von 3D Dateien, ergibt sich selbstverständlich durch die Vergütung der 3D Konstruktionsarbeit, noch ist Schmuckdesign Tucek e.U. zur Übertragung von 3D Dateien an den Auftraggeber verpflichtet.

Die uneingeschränkten Nutzungsrechte, bzw. die Übertragung von 3D Dateien, gehen erst nach Vereinbarung einer für beide Parteien akzeptablen Vergütung, sowie nach vollständiger Bezahlung der sogenannten vereinbarten Vergütung durch den Auftraggeber, auf diesen über.

Soweit, zwischen uns und dem Auftraggeber, keine schriftliche Geheimhaltungserklärung auf irgendwelchen 3D Dateien besteht, behält sich die Firma Tucek e.U. das Recht vor alle von ihr in 3D konstruierten Modelle nach ihrem Ermessen zu verwenden.

13. Gerichtsstandvereinbarung

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.

 

 

 

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